Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Media Manufacture Mannheim GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Media Manufacture Mannheim GmbH, Weinheimer Str. 64, 68309 Mannheim (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) abgeschlossen werden.
(2) Die AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Social-Media-Marketing, einschließlich der Erstellung von Foto- und Videomaterial.
(2) Die Vergütung erfolgt monatlich in Form einer Pauschale, deren Höhe individuell nach Aufwand vereinbart wird.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann schriftlich oder in Textform erfolgen.
(2) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die vereinbarte Vergütung ist monatlich im Voraus zu zahlen und wird mit Rechnungsstellung fällig.
(2) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug die weitere Erbringung von Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrags auszusetzen.
(3) Fahrtkosten oder andere Nebenkosten werden, sofern vereinbart, gesondert abgerechnet.
§ 5 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt.
(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit, Funktionalität oder Änderungen der von Drittanbietern betriebenen Plattformen (z. B. Facebook, Instagram, Google).
(3) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte resultieren.
§ 6 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz, insbesondere die DSGVO und das BDSG, einzuhalten.
(2) Der Auftraggeber versichert, dass die Weitergabe personenbezogener Daten an den Auftragnehmer im Einklang mit den Datenschutzvorschriften erfolgt.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit beginnt mit Unterzeichnung des Vertrags und beträgt mindestens ein Jahr, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 8 Weisungsfreiheit des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen eigenverantwortlich und unabhängig. Der Auftragnehmer ist bei der Gestaltung, Planung und Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen weisungsfrei, soweit keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber getroffen wurden.
(2) Der Auftraggeber kann Vorschläge und Anregungen unterbreiten, diese begründen jedoch keine Verpflichtung zur Umsetzung durch den Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, eigenständige Entscheidungen zu treffen, die im Rahmen der Vertragserfüllung erforderlich sind, und haftet nicht für Schäden, die aus der Befolgung spezifischer Weisungen des Auftraggebers resultieren, sofern diese schriftlich erteilt wurden.
§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Mannheim, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
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